Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

§ 1 Veranstalter

(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist Good Company Works GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Vera Strauch.

(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder einem anderen Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.

§ 2 Gewinnspiel

(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereit gestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.

§ 3 Teilnahme

(1) Eine Person nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem sie die Teilnahmebedingungen erfüllt. 
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos.
(3) Teilnehmer*in ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt.  Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.

§ 4 Auslosung und Gewinnbenachrichtigung

(1) Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Gewinner*innen per Zufallsprinzip ausgelost.
(2) Die Benachrichtigung der Gewinner*innen erfolgt spätestens 48h nach dem Ende des Gewinnspiels per Youtube-Kommentar.
(3) Melden sich die Gewinner*innen nicht innerhalb weiterer 48h oder lehnen den Gewinn ab, so wird ein*e Nachfolger*in ausgelost.

§ 5 Eventdurchführung

(1) Falls es sich bei dem Gewinn, um ein digitales oder physisches Event handelt, räumen die Gewinner*innen dem Veranstalter ein Nutzungsrecht für während des Events erstellte Medien, einschließlich Fotos seiner Person, ein. Überdies gilt unsere Datenschutzerklärung.
(2) Der Veranstalter kommt nicht für die Reisekosten zum Veranstaltungsort auf.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Keine Barauszahlung möglich.

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